Teilnahmebedingungen Spielgemeinschaften LOTTO-ONLINE.NET

WICHTIG! Lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Nutzung der Website bitte sorgfältig durch bevor Sie sie akzeptieren. Drucken Sie sie aus und bewahren Sie sie sorgfältig auf mit allen E-Mails und Nachrichten der Dr. Leise GmbH & Co. KG.

Präambel 


Ziele des staatlichen Glücksspielwesens in Deutschland sind gleichrangig:
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
3. den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten,
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden, die Spielteilnehmer vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.

In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, vermittelt die Dr. Leise GmbH & Co. KG unter LOTTO-ONLINE.NET die Spielteilnahme an den Lotterien „LOTTO 6aus49“, „Spiel 77“, „Super 6“, „GlücksSpirale“ und „EuroJackpot“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks in Form von Spielgemeinschaften.
Unter der Website www.lotto-online.net ermöglicht die Dr. Leise GmbH & Co. KG den Spielteilnehmern, die Teilnahme über Spielgemeinschaften an den Ziehungen der von den Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks veranstalteten Lotterien „LOTTO 6aus49“, „Spiel 77“, „Super 6“, „GlücksSpirale“ und „EuroJackpot“. Weitere Produkte können ergänzt werden.

§ 1 Verbindlichkeit der AGB

(1) Alle Vermittlungsleistungen unter LOTTO-ONLINE.NET werden angeboten von der

Dr. Leise GmbH & Co. KG
Westring 26
48329 Havixbeck

- im Folgenden auch „Vermittler“ genannt -

vertreten durch Herrn Dr. Norbert Leise

Registergericht: Amtsgericht Coesfeld, HRA 2007

Telefon: 02507 - 986 642 0
E-Mail:   info@lotto-online.net
USt-ID:  DE 180768402


(2) Die Inanspruchnahme der von der Dr. Leise GmbH & Co. KG unter www.lotto-online.net. angebotenen Spielvermittlungen für Spielteilnehmer in Spielgemeinschaften richten sich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend auch „Teilnahmebedingungen“ genannt), die der Spielteilnehmer mit der Bestellung über www.lotto-online.net als verbindlichen Vertragsbestandteil in der jeweils gültigen Fassung anerkennt. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, sowie Sonderbedingungen und sonstige Bekanntmachungen. Die Teilnahmebedingungen sind auf der Website unter www.lotto-online.net einsehbar und ausdruckbar und werden dem Teilnehmer überdies mit der Bestelleingangsbestätigung per E-Mail übersandt.

§ 2 Nutzungsumfang/ Vermittlung und Geschäftsbesorgung

(1) Mit jeder Tippabgabe bei der Dr. Leise GmbH & Co. KG schließt der Spielteilnehmer als Gesellschafter einer Spielgemeinschaft über diese einen Spielvertrag mit der Lottogesellschaft und einen Spielvermittlungsvertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Dr. Leise GmbH & Co. KG ab. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LOTTO-ONLINE.NET werden dabei vorrangig vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lottogesellschaft Vertragsbestandteil. Für den Spielvertrag mit der jeweiligen Landeslottogesellschaft gelten die Teilnahmebedingungen der Landeslottogesellschaften. Diese sind über die Webseiten der jeweiligen Landeslottogesellschaft abrufbar, die auf www.lotto.de verlinkt sind.
Der Spielteilnehmer erkennt die Teilnahmebedingungen spätestens nach Bezahlung des Produkt- bzw. Servicepreises als verbindlich an bzw. bei jeder Nutzung der vom Vermittler angebotenen Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn unter www.lotto-online.net eine gemeinsame Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung mit anderen Unternehmen durchführt.

(2) Die Dr. Leise GmbH & Co. KG handelt namens und im Auftrag der Spielteilnehmer mittels eines Geschäftsbesorgungsvertrages gem. § 675 BGB und vermittelt zu den nachstehenden Bedingungen über Spielgemeinschaften die Spielteilnahme an den Lotterien „LOTTO 6aus49“, den Zusatzspielen „Spiel 77“ und „Super 6, „GlücksSpirale“ und „Euro-Jackpot“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks über Spielgemeinschaften im Abonnement mit verschiedenen Produktkombinationen. Der vermittelte Spielvertrag für diese Veranstaltung kommt daher über die gewählte Spieldauer ausschließlich und unmittelbar zwischen dem Spielteilnehmer und der Lottogesellschaft zustande, an die der Spielvertrag vermittelt wurde.

(3) Die Dr. Leise GmbH & Co. KG schließt auf der Grundlage des Spielvermittlungs-vertrags als Vertreter der Spielgemeinschaft einen Spielvertrag mit einem Lotterieveranstalter und ist berechtigt, die einzelnen Tippreihen der Spielgemeinschaft nach freiem Ermessen zu bestimmen. Für den Spielvertrag sind ausschließlich die Teilnahmebedingungen der Lottogesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks zum Zeitpunkt der Scheinabgabe maßgeblich, mit welcher der Spielvertrag zustande kommt: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern, Deutsche Klassenlotterie Berlin Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Bremer Toto und Lotto GmbH, LOTTO Hamburg GmbH, Lotto Hessen GmbH, Verwaltungsgesellschaft LOTTO und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH, Toto-Lotto Niedersachsen GmbH, Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG, Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, Saarland-Sporttoto GmbH, Sächsische LOTTO-GmbH, Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG, Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen.

Die Teilnahmebedingungen der Landeslottogesellschaften sind über die Webseiten der jeweiligen Landeslottogesellschaften abrufbar, die über www.lotto.de verlinkt sind.

 

(4) Der Vermittler ist im Rahmen der Spielvermittlung gesetzlich verpflichtet, einen Treuhänder, hier: Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Wilfried J. Kropp, Immermannstr. 33, 40210 Düsseldorf, mit der Verwahrung der Spielquittungen und der Geltendmachung des Gewinnanspruchs gegenüber dem Veranstalter sowie in die Auszahlung der Gewinne auf das Konto des Spielteilnehmers einzuschalten.

§ 3 Bedingungen für die Spielteilnahme

(1) Grundsätzlich sind nur Personen zur Spielteilnahme an den Spielgemeinschaftsprodukten berechtigt, die ihren Aufenthaltsort in Deutschland haben und sich unter LOTTO-ONLINE.NET erfolgreich registriert haben. Zum Schutz der Jugend sind Minderjährige und gesperrte Spieler von der Spielteilnahme ausgeschlossen. Ein Vertrag kommt nur mit Personen zustande, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Unser Angebot richtet sich darüber hinaus nur an Personen, die voll geschäftsfähig und nicht spielsüchtig, überschuldet oder gesperrt sind.

(2) Die Dr. Leise GmbH & Co. KG ist gesetzlich verpflichtet, durch Identifizierung sicherzustellen, dass Minderjährige von der Spielteilnahme ausgeschlossen sind. Aus diesem Grund durchläuft jeder Spielteilnehmer bei der Registrierung eine Volljährigkeitsprüfung, bei der Name, Adresse und Geburtsdatum an renommierte Auskunfteien, Adressmittler bzw. Kreditschutzgemeinschaften (z.B. Schufa AG) übermittelt und mit den dort vorliegenden Daten abgeglichen werden. Die Identifizierung erfolgt durch den vom vermittelnden Unternehmen eingerichteten „Identitäts-Check Jugendschutz“ bei der Schufa Holding AG und/oder durch das (E-)POST-Ident Verfahren und/oder durch Einwohnermeldeanfrage. Zu Nachweiszwecken wird allein die Tatsache der Überprüfung gespeichert. Missbrauch ist somit ausgeschlossen. Das Spielgeheimnis wird gewahrt.

(3) Erst nach erfolgreicher Überprüfung der Registrierungsdaten und Bestätigung der Volljährigkeit des Spielinteressenten durch die gewählten Verfahren besteht eine vorläufige Teilnahmeberechtigung mit einem Spiel-Limit von 150 Euro. Diese dauert an bis zum erfolgreichen Abschluss des Authentifizierungsverfahrens in Form der Zustellung der Zugangsdaten – insbesondere für die Freischaltung des Spielerkontos – an die identifizierte Person, z. B. durch eine 1-Cent-Überweisung auf ein vorher auf übereinstimmende Inhaberschaft überprüftes Bankkonto.


(4) Der Spielteilnehmer erteilt im Rahmen des Registrierungsprozesses sein Einverständnis mit der Durchführung dieser Altersprüfungsverfahren.

(5) Während des Registrierungsprozesses gibt der Spielteilnehmer seine personenbezogenen Daten ein und vergibt ein persönliches Passwort. Nur erfolgreich registrierte Spielteilnehmer können eine Bestellung eines Spielgemeinschaftsprodukts abgeben. 


(6) Jeder Spielteilnehmer ist nur zur Führung eines Einsatzkontos durch einmalige Registrierung berechtigt.


(7) Der Höchsteinsatz je Spielteilnehmer darf grundsätzlich einen Betrag von

1.000,00 EUR pro Monat nicht übersteigen. Der Vermittler hat jederzeit das Recht,

das Einsatzlimit individuell oder allgemeingültig zu verringern.

§ 4 Gegenstand des vermittelten Spielvertrages

(1) Die von der Dr. Leise GmbH & Co. KG auf der Website www.lotto-online.net angebotenen Spielgemeinschaftsprodukte enthalten verschiedene Anzahlen von Spielreihen des „LOTTO 6aus49“, „Spiel 77“, „Super 6“ und/oder „EuroJackpot“. Die Produkte der Spielgemeinschaften sind stets als System in Form von Vollsystemen und/oder Einzelreihen ausgestaltet. Die genauen Produktinhalte der Spielgemeinschaften, der Größe und Systeme sind auf der Website veröffentlicht.
(2) „LOTTO 6aus49“ ist ein deutsches Glücksspiel, das von den Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblock, der Gesellschaft der 16 Landes-Lottogesellschaften, veranstaltet wird und derzeit angeboten wird als „LOTTO am Samstag“ mit der Ziehung am Samstag und „LOTTO am Mittwoch“ mit der Ziehung am Mittwoch bzw. „LOTTO 6aus49“ – die Voraussage von sechs Zahlen, die jeweils aus der Zahlenreihe 1 bis 49 ausgelost werden und den Zusatzspielen „Spiel 77“ und „Super 6“, sog. Nummernlotterien.

(3) Der Deutsche Lotto- und Totoblock veranstaltet die Lotterie „EuroJackpot“ gemeinsam mit den derzeit 16 europäischen Partnerländern. Durch den Zusammenschluss wird es gewährleistet, wöchentlich einen Mindestgewinn von 10 Millionen EUR in der Gewinnklasse 1 auszuloben. In der Lotterie „EuroJackpot“ werden so Gewinne bis 90 Millionen EUR möglich. Bei der Lotterie „EuroJackpot“ sind 5 Gewinnzahlen richtig vorauszusagen, die in einer Ziehung aus der Zahlenreihe 1-50 ausgelost werden. Zusätzlich sind 2 Zahlen aus der Eurozahlenreihe 1-10 vorauszusagen.

§ 5 Registrierung unter www.lotto-online.net

(1) Um die Spielgemeinschaftsprodukte und Vermittlungsleistungen der Dr. Leise GmbH & Co. KG nutzen zu können, schließt der Spielteilnehmer zunächst einen Vertrag über die Nutzung der Spielvermittlungsplattform lotto-online.net sowie die Einrichtung und Führung eines Spielteilnehmerkontos ab. Hierzu muss sich der Spielteilnehmer vor der ersten Spielteilnahme unter www.lotto-online.net registrieren und ein persönliches Konto eröffnen (nachfolgend „Spielteilnehmerkonto“ genannt). Aus wichtigem Grund kann der Vermittler die Registrierung ablehnen.

(2) Zur Eröffnung des Spielteilnehmerkontos sind personenbezogene Daten anzugeben wie z.B. Vor- und Zuname, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Der Spielteilnehmer trägt die Verantwortung dafür, dass die Angaben der Richtigkeit und stets dem aktuellen Stand entsprechen. Der Spielteilnehmer kann Teile seiner personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum u. a.) nicht mehr alleine ändern, andere Daten können im Spielteilnehmerkonto unter der Rubrik „Stammdaten“ jederzeit geändert werden. Weitere Informationen zur Datenerhebung, Nutzung und Änderung kann der Spielteilnehmer unter Datenschutz auf www.lotto-online.net einsehen.

(3) Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Spielteilnehmer eine Bestätigung über die Registrierung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.

(4) Die Dr. Leise GmbH & Co. KG richtet sodann für den Spielteilnehmer ein individuelles Spielteilnehmerkonto ein und vergibt eine Kundennummer. Sobald die Volljährigkeit mittels der zugelassenen Verfahren bestätigt ist, hat der Spielteilnehmer dann die Möglichkeit, ein oder mehrere Spielgemeinschaftsprodukte auszuwählen und zu bestellen. Nimmt der Vermittler die Bestellung an, wird er die an eine Lottogesellschaft zu vermittelnden Spielscheine, die im Spielgemeinschaftsprodukt enthalten und von der Dr. Leise GmbH & Co. KG ermittelt werden, zur Amtlichen Ausspielung der Veranstaltung einreichen.

§ 6 Benutzername und Passwort

(1) Bei Registrierung und Eröffnung des Spielteilnehmerkontos hat der Spielteilnehmer eine individuelle E-Mail-Adresse und ein persönliches Passwort zur Authentifizierung zu wählen. Der Spielteilnehmer verpflichtet sich, diese Daten geheim zu halten. Es ist zu empfehlen, das Passwort regelmäßig, mindestens alle vier Wochen, zu ändern.
(2) Alle Aktivitäten und Bestellungen, die innerhalb des Spielteilnehmerkontos vorgenommen werden, rechnet der Vermittler dem Inhaber des Spielteilnehmerkontos zu. Der Spielteilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Aktivitäten in seinem Spielteilnehmerkonto. Der Spielteilnehmer haftet für jede durch ihn vorsätzlich oder fahrlässig ermöglichte unbefugte Nutzung seines Spielteilnehmerkontos und/oder der Plattform LOTTO-ONLINE.NET durch Dritte. Der Spielteilnehmer trägt die alleinige Verantwortung dafür, seine individuellen Daten sicher vor dem Zugriff Dritter zu verwahren.

(3) Der Vermittler ist unverzüglich über unbefugte Nutzung und jede Sicherheitsverletzung eines Spielteilnehmerkontos zu informieren. Verliert oder vergisst der Spielteilnehmer E-Mail-Adresse und/oder Passwort, besteht auf der Website unter LOTTO-ONLINE.NET beim Login die Möglichkeit, ein Ersatzpasswort anzufordern. Hierzu hat der Spielteilnehmer die im Rahmen der Registrierung erhobene Passwortfrage richtig zu beantworten. Den Anweisungen auf dem Bildschirm ist zu folgen.

§ 7 Auftragserteilung


(1) Nach Eröffnung eines Spielteilnehmerkontos kann der Spielteilnehmer eine Spielteilnahme an einer Spielgemeinschaft über eines der angebotenen Spielgemeinschaftsprodukte bestellen. Sämtliche Einsätze und Gebühren sind im Voraus zur Zahlung fällig.

(2) Der Spielteilnehmer kann zwischen verschiedenen Spielgemeinschaftsprodukten mit unterschiedlichen Größen und Inhalten sowie der Laufzeit der Spielgemeinschaft selbst wählen. Einsatz und Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Lotto-Kästchen bzw. Inhalte der Spielgemeinschaften, Vollsysteme, Einzelreihen und Größe der Spielgemeinschaft. 
Im folgenden Schritt füllt der Teilnehmer das Registrierungsformular aus und bestätigt sein Einverständnis damit, dass – nur bei der ersten Teilnahme – ausschließlich aus Gründen der Altersverifizierung eine Prüfung durch die Schufa stattfindet. Durch Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ gelangt der Teilnehmer zum nächsten Bestellschritt. Hier kann er sich in sein bestehendes Kundenkonto einloggen und den Stand seiner erzielten Gewinne prüfen. Danach erfolgt die Angabe der Zahlart einer Bestellung. Es ist zu berücksichtigen, dass nur dann eine Teilnahme möglich ist, wenn durch eine entsprechende Deckung des Einsatzkontos die Wertstellung der zu erbringenden Spieleinsätze bis zur Monatsmitte des Folgemonats sichergestellt ist. Durch Anklicken des Buttons „Übernehmen und weiter“ gelangt der Teilnehmer zur Bestellübersicht. Nach Prüfung der Bestellübersicht sendet der Teilnehmer die Bestellung durch Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ab. Hiermit wird eine verbindliche Bestellung abgegeben.

Der Teilnehmer erhält unverzüglich eine Bestelleingangsbestätigung, die keine Annahme des Angebots darstellt. Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Spielteilnehmer und dem Vermittler kommt erst durch die elektronische Übersendung eines Begrüßungsschreibens sowie des entsprechenden Teilnahme-Zertifikats und Wertstellung des jeweils geschuldeten Betrags auf dem Einsatzkonto zustande. Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags wird der Vermittler vom Teilnehmer beauftragt, einen Gesellschaftsvertrag mit anderen Teilnehmern einer Spielgemeinschaft zu schließen. Die Teilnahme erstreckt sich auf die Ausspielungen des Deutschen Lottoblocks. Die Bestelldaten werden jeweils unter LOTTO-ONLINE.NET gespeichert. Sofern der Teilnehmer diese in gedruckter Form wünscht, kann die „Bestellbestätigung“ ausgedruckt werden. Diese erscheint auf dem Bildschirm, nachdem die Bestellung abgeschickt wurde. Diese AGB erhalten Sie ebenfalls mit Ihrer Bestelleingangsbestätigung.

(3) Der Geschäftsbesorgungsvertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots der Dr. Leise GmbH & Co. KG. Das Angebot wird von per E-Mail angenommen, wenn die Volljährigkeit des Spielteilnehmers durch die genehmigten Altersprüfungsverfahren bestätigt ist und der Spieleinsatz nebst Bearbeitungsgebühr vor Beginn der ersten Ziehung dem von uns benannten Konto gutgeschrieben wurde.

(4) Der Spielteilnehmer beauftragt den Vermittler mit Zustandekommen des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Gründung der Spielgemeinschaften im Namen des Spielteilnehmers. Nach Gründung der Spielgemeinschaften entwickelt der Vermittler die Systemreihen (Zahlenkombinationen), die namens und in Rechnung der Spielgemeinschaften einzusetzen sind. Ein Anspruch eines einzelnen Spielteilnehmers bzw. einer Spielgemeinschaft darauf, dass bestimmte Spielreihen gesetzt werden oder ein Spielteilnehmer einer bestimmten Spielgemeinschaft angehört, besteht nicht. Der genaue Inhalt der jeweiligen Spielgemeinschaft, insbesondere die Anzahl und Art der von der Spielgemeinschaft abzugebenden Tipps, der Zeitpunkt der Spielteilnahme und der jeweilige Gesellschaftsanteil des einzelnen Spielteilnehmers ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Der Spielteilnehmer erhält Einsichtsrechte an den Spielquittungen durch Übersendung der Spielübersicht. 

(5) Dauer der Spielgemeinschaften
Die Spielgemeinschaften werden für die im Produkt angegebene Dauer gegründet. Nach Ablauf der Spielperiode werden neue Spielgemeinschaften gegründet.

(6) Geschäftsbesorgungsvertrag
Der Vermittler leitet im Auftrag und namens der Spielgemeinschaften die für die Spielgemeinschaft entwickelten Spielreihen und gegebenenfalls die Einzelreihen an eine Gesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks weiter und bezahlt für die Spielgemeinschaft den Spieleinsatz, die Scheingebühren der jeweiligen Landeslottogesellschaft sowie die Bearbeitungsgebühr. Die Dr. Leise GmbH & Co. KG leitet mindestens zwei Drittel der vom Spielteilnehmer vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an den Veranstalter weiter. Im Hinblick auf die Teilnahme eines Spielteilnehmers bzw. der Spielgemeinschaft an den Ausspielungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks, handeln Dr. Leise GmbH & Co. KG bzw. ihre Erfüllungsgehilfen nur als Vermittler im Rahmen des zwischen dem Spielteilnehmer bzw. der Spielgemeinschaft und dem Vermittler bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages. Der Spielvertrag kommt ausschließlich und unmittelbar zwischen der Spielgemeinschaft und einer Landeslottogesellschaft auf Basis deren Teilnahmebedingungen zustande. Es gelten für den jeweilig geschlossenen Spielvertrag jeweils die AGB der jeweiligen Landeslottogesellschaft. Wird an mehreren Veranstaltungen gleichzeitig teilgenommen, gelten für die jeweilig geschlossenen Spielverträge die einschlägigen AGB der Landeslottogesellschaft nebeneinander. Der Vermittler wird bei Vertragsabschluss die Teilnahmebedingungen der gewählten Landeslottogesellschaft akzeptieren. Der Vermittler ist hierfür vom Spielteilnehmer ausdrücklich bevollmächtigt. 

(7) Spielübersicht
Der Spielteilnehmer erhält während der Dauer seiner Spielteilnahme jeweils per E-Mail oder Post eine Spielübersicht mit folgenden Angaben zur nächsten Spielperiode:
a) Spielgemeinschaft, an der der Spielteilnehmer mit einer oder mehreren Einheiten teilnimmt
b) die getippten Spielzahlen der Spielgemeinschaft
c) Spielscheinnummer
d) Ausspielungsdaten der nächsten Spielperiode
e) Preis pro Spielteilnahme einer Spielperiode
f)  an die Lottogesellschaft weitergeleitete Beträge
g) Mitteilung des Veranstalters.

Zudem beinhaltet die Spielübersicht einen Kontoauszug, aus dem die Abrechnung der Gewinne des laufenden Monats sowie die Zahlungen des Spielteilnehmers hervorgehen. Dabei wird die letzte Ziehung des laufenden Monats erst in der darauffolgenden Spielübersicht berücksichtigt.

§ 8 Abschluss des Spielvertrages

(1) Die Dr. Leise GmbH & Co. KG leitet den erteilten Auftrag an die Lottogesellschaft weiter. Diese ist in der Annahme oder Ablehnung eines Spielauftrages frei. Wird der Auftrag angenommen, wird dies dem Vermittler mitgeteilt. Der Spielteilnehmer bevollmächtigt den Vermittler mit der Annahme von Erklärungen der Lottogesellschaft für ihn und für die Spielgemeinschaft. Der Vermittler kann das Zustandekommen eines Spielvertrages zwischen der Spielgemeinschaft und einer Lottogesellschaft nicht gewährleisten. Sofern kein Spielvertrag zwischen der jeweiligen Lottogesellschaft und der Spielgemeinschaft zustande kommt oder die Lottogesellschaft vom Vertrag zurücktritt, werden bereits belastete Beträge (Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr) durch den Vermittler erstattet.

 

(2) Unabhängig von Annahmeschlusszeiten der Lotterieveranstalter legt die Dr. Leise GmbH & Co. KG einen eigenen Annahmeschluss für die endgültige Erteilung von Spielvermittlungsaufträgen in Bezug auf die jeweiligen Lotterien fest ("Annahmeschluss"). Dieser wird auf den Webseiten von LOTTO-ONLINE.NET bekannt gegeben. Spielvermittlungsaufträge, die erst nach dem Annahmeschluss endgültig erteilt werden, sind ungültig und nehmen nicht mehr an der jeweiligen Ausspielung bzw. Ziehung teil. Der Spielvermittlungsauftrag nimmt allerdings an der nächsten stattfindenden Ausspielung oder Ziehung der Lotterie teil, soweit der Spielvermittlungs-auftrag vor dem für diese Ausspielung oder Ziehung geltenden Annahmeschluss erteilt wurde.


§ 9 Vertretung und Vollmacht

(1) Durch Zahlung des Spieleinsatzes bevollmächtigt der Spielteilnehmer den Vermittler, in seinem Namen mit anderen Spielteilnehmern einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer BGB-Gesellschaft (Spielgemeinschaft) abzuschließen sowie den Spielvertrag für den Spielteilnehmer / die Spielgemeinschaft in deren Namen mit den jeweiligen Lottogesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks abzuschließen und einen Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB zwischen den Spielgemeinschaften und dem Vermittler abzuschließen.

(2) Von den Bestimmungen des § 181 BGB wird die Dr. Leise GmbH & Co. KG befreit. Für den Fall, dass nicht alle Anteile einer Spielgemeinschaft an Spielteilnehmer vergeben werden können, ist sie berechtigt, sich selbst an der Spielgemeinschaft zu beteiligen, um den Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft zu gewährleisten. Der Vermittler ist in diesem Fall denselben Regeln unterworfen, wie der Spielteilnehmer.

(3) Die Dr. Leise GmbH & Co. KG ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen berechtigt, die zur Gründung der Gesellschaft notwendig sind. Der Vermittler ist Empfangsvertreter für die Willenserklärungen der anderen Spielteilnehmer der Spielgemeinschaft.


§ 10 Einsatzlimit


Der Vermittler bietet dem Spielteilnehmer die Möglichkeit, per E-Mail die Einsatzgrenzen festzulegen. Ein Antrag des Spielteilnehmers auf Festlegung einer Einsatzgrenze tritt unverzüglich nach Eingang in Kraft, der Vermittler bestätigt den Eingang des Antrags. Ein Antrag auf Erhöhung einer festgelegten Einsatzgrenze darf frühestens 7 Kalendertage nach Eingang in Kraft treten. Ein Antrag auf Verringerung einer festgelegten Einsatzgrenze tritt unverzüglich nach Eingang in Kraft, eine erneute Erhöhung nach erfolgtem Verringerungsantrag kann vor Ablauf einer Frist von einem Monat beantragt werden. Legt der Spielteilnehmer kein Einsatzlimit fest, beträgt der Höchsteinsatz 1.000,00 EUR pro Monat.

§ 11 Preise und Zahlungsverkehr

(1) Die Preise setzen sich jeweils aus den von den jeweiligen Lottogesellschaften erhobenen Gebühren und festgelegten Einsätzen zusammen, die vom Vermittler an die Lottogesellschaften weitergeleitet werden. Zusätzlich erhebt die Dr. Leise GmbH & Co. KG insbesondere für die Gründung von Spielgemeinschaften, die Ermittlung der Systemreihen, die Spielschein-Annahme, die Weitergabe an Lotto, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie für die Gewinn-Benachrichtigung eine Bearbeitungsgebühr. Details zu Gebühren und Provisionen sind den FAQ zu entnehmen. Dem Spielteilnehmer wird zusätzlich bei jeder Spielübersicht der aktuelle Preis angezeigt.

(2) Das Einsatzkonto muss vor Gründung der Spielgemeinschaft, der Ermittlung der Systemreihen und Weiterleitung des Spielscheins an die Lottogesellschaft über ausreichend Deckung verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Vermittler die Abgabe der Spielscheine nur soweit ausführen, bis das vorhandene Guthaben des Einsatzkontos aufgebraucht ist. Zahlungen auf das Einsatzkonto können durch folgende Zahlungsarten erfolgen: Kreditkartenzahlung, Paypal, (SEPA-)Lastschrift und/oder giropay.


(3) Bei Zahlungen im (SEPA-)Lastschriftverfahren wird das vom Spielteilnehmer angegebene Bankkonto unmittelbar mit dem von dem Spielteilnehmer gewählten Betrag belastet. Dieser Betrag wird sodann umgehend dem Einsatzkonto gutgeschrieben. Erteilt der Spielteilnehmer bzw. Kontoinhaber dem Vermittler ein (SEPA-)Lastschriftmandat auf ein seiner Verfügung unterliegendes Konto („Lastschriftzahlung“), macht die Dr. Leise GmbH & Co. KG bzw. ein von ihr beauftragter Zahlungsdienstleister hiervon hinsichtlich der zu zahlenden Spielbeiträge bzw. zur Einzahlung auf das Einsatzkonto Gebrauch. Der Spielteilnehmer erhält eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin bzw. vor dem Einzug. Der Spielteilnehmer sichert zu, dass er den Vermittler zum Einzug fälliger Beiträge vom angegebenen und seiner Verfügungsmacht unterliegenden Bankkonto ermächtigt. Er versichert, Inhaber des angegebenen Bankkontos zu sein und für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten die aufgrund der Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Spielteilnehmers, soweit die Nichteinlösung und Rückbuchung nicht vom Vermittler zu vertreten ist.

(4) Erfolgt die Aufladung des Einsatzkontos durch giropay oder Vorkasse, kann ein Spielschein erst bei Wertstellung des eingezahlten Betrages auf dem Bankkonto des vermittelnden Unternehmens abgegeben werden. Die Dr. Leise GmbH & Co. KG teilt dem Spielteilnehmer die für die Bezahlung mittels Überweisung erforderliche Bankverbindung im Rahmen des Bezahlungsprozesses mit. 

(5) Die Einzahlung des Betrages auf das Einsatzkonto kann auch mit Kreditkartenzahlung erfolgen. Die Dr. Leise GmbH & Co. KG akzeptiert derzeit folgende Kreditkarten: VISA und MasterCard. Die führenden Kreditkarten-Unternehmen wie z.B. MasterCard und VISA haben sich auf eine Erweiterung der Kreditkartenzahlung geeinigt, die die Zahlung im Internet noch sicherer macht. Durch Eingabe der Kreditkarten-Prüfnummer wird der Sicherheitsstandard für die Bestellung und den Bezahlvorgang noch weiter erhöht. Die Kreditkarten-Prüfnummer ist eine auf der Kreditkarte aufgedruckte drei oder vierstellige Ziffernfolge, die im Gegensatz zu Name, Gültigkeitsdauer und Kartennummer nicht auf üblichen Zahlungsbelegen zu finden ist. Diese zusätzliche Abfrage stellt sicher, dass keine betrügerisch erlangten Kreditkartendaten, z.B. von einem weggeworfenen Zahlungsbeleg o.ä., missbräuchlich genutzt werden. Die Prüfnummer wird deshalb auch nicht in unserem System gespeichert, sondern muss bei jeder Zahlung neu eingegeben werden. Die Ziffern sind im Unterschriftsfeld auf der Kartenrückseite zu finden. Der Spielteilnehmer versichert, zugleich Karteninhaber zu sein.


(6) Die Bezahlung über Paypal kann neben der Lastschriftüberweisung, giropay und Kreditkartenzahlung als Zahlungsweise ausgewählt werden. Der Spielteilnehmer benötigt einen Login für Paypal, der auch während dem Bezahlvorgang unter LOTTO-ONLINE.NET erstmalig eingerichtet werden kann. Paypal ist ein für den Spielteilnehmer kostenloses Zahlungsmittel, das eine sichere Bezahlung garantiert. Für die Zahlung kann sich der Spielteilnehmer bei Paypal einloggen und die Zahlung für das Einsatzkonto unter LOTTO-ONLINE.NET bestätigen. Die Bankverbindung oder Kreditkartennummer des Spielteilnehmers ist in seinem Paypal-Konto hinterlegt und die Daten werden dadurch bei der Zahlung nicht an den Vermittler übertragen.

(7) Einzahlungen auf das Einsatzkonto des Spielteilnehmers können frühestens mit einer Frist von acht Wochen nach Wertstellung auf dem Konto der Dr. Leise GmbH & Co. KG erstattet werden, sofern der Spielteilnehmer schriftlich einen Antrag auf Auszahlung stellt und diesen begründet.

(8) Als Zahlungsdienstleister hat der Vermittler die Firma GiroSolution AG, Hauptstraße 27, 88699 Frickingen beauftragt. 

§ 12 Treuhänder

Der Spielteilnehmer bzw. die Spielgemeinschaft beauftragt als Treuhänder Herrn Dipl.-Kfm. Wilfried J. Kropp, Wirtschaftsprüfer/StB, Immermannstr. 33, 40210 Düsseldorf (nachfolgend „Treuhänder“ genannt) zur Verwahrung der Spielquittungen für 6 Monate ab Spielteilnahme und zur treuhänderischen Einziehung bzw. Geltendmachung der auf die Spielgemeinschaft, Spielscheine bzw. Einzeltipps anfallenden Gewinne bei der jeweiligen Landeslottogesellschaft. Er erteilt dem Treuhänder entsprechende Einziehungsvollmacht gegenüber den Landeslottogesellschaften. Die Dr. Leise KG ist bezüglich des Treuhandvertrag-Angebots Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders und nimmt mit Annahme des Vermittlungsvertrages gleichzeitig den Treuhandvertrag im Namen und Auftrag des Treuhänders an. Der Vermittler ist insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Durch den Abschluss eines Treuhandvertrages entstehen für den Spielteilnehmer keine Kosten. Der abzuschließende Treuhandvertrag umfasst die Pflicht des Treuhänders zur Wahrung der ihm übermittelten Spielerdaten.

§ 13 Gewinnfall/Verlustrisiko

(1) Der Treuhandvertrag ermächtigt den Treuhänder, die Gewinne des Spielteilnehmers aus dem Spielvertrag bei der betreffenden Landeslotteriegesellschaft einzuziehen. Der Spielteilnehmer erteilt dem Treuhänder mit Abschluss des Treuhandvertrags entsprechende Einziehungsvollmacht gegenüber der Landeslotteriegesellschaft und beauftragt ihn zur Verwahrung der von der jeweiligen Landeslotteriegesellschaft ausgestellten elektronischen Quittung über den Abschluss eines Spielvertrags. Diese enthält u.a. den Namen des Spielteilnehmers, dessen Kontaktdaten sowie Angaben zu den abgeschlossenen Spielverträgen. Durch den Abschluss eines Treuhandvertrags entstehen dem Spielteilnehmer keine Kosten.

(2) Im Gewinnfall informiert der Vermittler den Spielteilnehmer unverzüglich per EMail über den jeweiligen Gewinn. Der Gewinn wird in voller Höhe an die Mitglieder der Spielgemeinschaft ausgeschüttet. Die Höhe des Gewinnanspruchs bemisst sich nach der Höhe der Anteile seines Einsatzes. Gewinne und Spieleinsätze werden auf dem Teilnehmerkonto getrennt geführt. Der Spielteilnehmer ermächtigt den Vermittler, alle für die Einziehung der Gewinne notwendigen Daten - also Namen der Spielteilnehmer, Kontaktdaten und Gewinndaten - an den Treuhänder zu übermitteln.

(3) Gewinnzahlungen erfolgen ausschließlich auf ein Treuhandkonto des Treuhänders. Nur der Treuhänder ist zur Geltendmachung der Gewinne berechtigt.

(4) Der Treuhänder ist berechtigt, im Rahmen des Treuhandvertrags mit dem Spielteilnehmer eingezogene Gewinne auf die bei dem Vermittler geführten Spielkonten zu überweisen. Ein Spielteilnehmer kann diese dann für eine Auszahlung des Betrags auf ein bei einem inländischen Kreditinstitut geführtes Bankkonto verlangen. Eine Verrechnung von Gewinnen und Spieleinsätzen erfolgt nicht. Der Vermittler ist berechtigt, vor einer Auszahlung von Gewinnen einen entstandenen negativen Saldo des Spielkontos mit einem Gewinnauszahlungsanspruch aufzurechnen, soweit der negative Saldo durch eine nach der Spielteilnahme erfolgte Rücklastschrift bereits eingezogener Lastschriften von Spielteilnahmeentgelten verursacht wurde. Eine Übersicht über die entstandenen Salden, sowie den aufgerechneten Gewinnbetrag kann der Spielteilnehmer nach Anmelden über die „Kontoauszugsfunktion“ im Bereich „Spielkonto“ unter „Mein LOTTO-ONLINE.NET.de“ einsehen. Eine Gewinnausschüttung wird erst ab einem Guthaben des Spielkontos von über EUR 10,00 erfolgen. Sofern ein Spielkonto ein Guthaben von mehr als EUR 250,00 aufweist, wird der Betrag automatisch auf das vom Spielteilnehmer benannte Bankkonto auszahlen. Überweisungen vom Spielkonto des Spielteilnehmers auf dessen Bankkonto haben jeweils für den Treuhänder und Vermittler schuldbefreiende Wirkung. Sofern er nicht bereits im Rahmen der Registrierung ein Bankkonto benannt hat, wird der Vermittler den Spielteilnehmer um Angabe seiner Bank- und Kontoverbindung zur Gewinnauszahlung bitten.

(5) Aus Sicherheitsgründen werden Beträge über EUR 2.500,00 erst nach Eingang der nachfolgenden Unterlagen bei der Dr. Leise GmbH & Co. KG auf das Bankkonto des Spielteilnehmers überwiesen: (i) vollständige Kopien eines gültigen Ausweisdokuments (z.B. Bundespersonalausweis oder Reisepass), bei dem der Name und das Geburtsdatum des Spielteilnehmers mit den zum Zeitpunkt des Auszahlungswunsches unter LOTTO-ONLINE.NET registrierten Angaben übereinstimmen, und (ii) eine schriftliche Anweisung des Spielteilnehmers mit Angabe der Kontoverbindung für das Bankkonto, auf das der Geldbetrag überwiesen werden soll. Kommt der Spielteilnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach, so sind der Treuhänder und seine Erfüllungshilfen verpflichtet, den Gewinnbetrag an die jeweilige Landeslotteriegesellschaft abzuführen. Für den Fall einer fehlenden Übereinstimmung des Ausweisdokuments mit den registrierten Angaben des Spielkontos kann dieser Fehler dadurch geheilt werden, dass der Spielteilnehmer auf anderem Wege eindeutig nachweist, dass er der Inhaber des Spielkontos ist, wobei innerhalb der Frist von 3 Monaten erfolgen muss.

(6) Gewinnplan, Gewinnklassen, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeiten und Ziehungsergebnisse werden auf der Website www.lotto-online.net veröffentlicht.

§ 14 Austritt aus der Spielgemeinschaft

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung in einer Spielgemeinschaft mit der Option Dauerschein bis auf Widerruf teilzunehmen. Die Teilnahme verlängert sich automatisch jeweils eine weitere Spielperiode, wenn er dem Vermittler nicht zuvor seinen Austritt aus dem System der Spielgemeinschaften mitgeteilt hat.

(2) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vermittler zu erklären. Im Falle bereits abgegebener Spielaufträge wird der Austritt erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der

letzte Spielauftrag ausgeführt wird.

§ 15 Rücktritt/Zurückbehaltung/Vertragsübernahme

(1) Die jeweilige Landeslottogesellschaft wie auch die Dr. Leise GmbH & Co. KG sind berechtigt, hinsichtlich ihrer Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, d. h. den jeweiligen Spielteilnehmer von einer Spielteilnahme, einer oder mehreren Spielgemeinschaften bzw. deren Vermittlung auszuschließen, soweit der Spielteilnehmer fällige Spieleinsätze und Gebühren nicht geleistet, insbesondere Zahlungen rückgängig gemacht hat.

(2) Aus wichtigem Grund kann der Rücktritt vom Vertrag zwischen dem Spielteilnehmer und der Lottogesellschaft bzw. dem Spielteilnehmer und dem Vermittler erklärt werden. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn (a) der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, (b) die Sicherheit des Spielgeschäfts aus von der Lottogesellschaft bzw. der Dr. Leise GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Gründen nicht gewährleistet ist oder (c) die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts aus von der Lottogesellschaft bzw. der Dr. Leise GmbH & Co. KG nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist.

(3) Der Vermittler kann sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Spielvermittlungsvertrag sowie den Vertrag selbst auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Spielteilnehmer steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 16 Pflichten des Spielteilnehmers

(1) Der Spielteilnehmer verpflichtet sich, seine individuellen Daten (E-Mail-Adresse und Passwort) für den zugangsgeschützten Bereich auf der Seite www.lotto-online.net geheim zu halten und dieses in keinem Fall Dritten zur Einsicht oder gar Nutzung zur Verfügung zu stellen. Das Passwort sollte regelmäßig mind. alle vier Wochen geändert werden.

(2) Zahlungen dürfen ausschließlich über ein Konto abgewickelt werden, das bei einem deutschen Kreditinstitut im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz (KGW) geführt wird. Der registrierte Spielteilnehmer muss Kontoinhaber sein. Bargeldeinzahlungen oder Bargeldauszahlungen auf das oder von dem Einsatzkonto sind nicht möglich.

(3) Verstößt der Spielteilnehmer gegen diese Sorgfaltspflichten und wird einem unbefugten Dritten Zugang ermöglicht, so ist ein etwa daraus entstehender Schaden vom Spielteilnehmer zu tragen.


§ 17 Sperrung des Spielteilnehmerkontos

Der Vermittler ist jederzeit berechtigt, das Spielteilnehmerkonto aus wichtigem Grund zu sperren und von der Vermittlung zum Spiel auszuschließen.
Ein wichtiger Grund liegt u.a. dann vor, wenn

·       der Spielteilnehmer Anzeichen von Spielsucht erkennen lässt,

·       Zahlungsunfähigkeit vorliegt,

·       das Einsatzkonto nicht gedeckt ist,

·       in erheblicher Weise gegen Bestimmungen dieser AGB verstoßen wurde,

·       der Spielteilnehmer unvollständige oder falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat und nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung der LOTTO-ONLINE.NET die erforderlichen Nachweise für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben vorlegt,

·       sich der Spieler mehrfach unter LOTTO-ONLINE.NET registriert hat,

·       der Verdacht einer Straftat besteht (z.B. Betrug, Geldwäsche) und/oder

·       der Verdacht besteht, gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen oder bereits verstoßen wurde,

·       der Spielteilnehmer ohne rechtliche Grundlage eine Rücklastschrift veranlasst

Die Dr. Leise GmbH & Co. KG wird den Spielteilnehmer umgehend über die Sperre unterrichten. Solange das Spielteilnehmerkonto gesperrt ist, kann der Spielteilnehmer das Spielteilnehmerkonto nicht nutzen. Der Vermittler wird den Sachverhalt prüfen und entscheiden, ob das Konto dauerhaft gesperrt oder entsperrt wird und den Kunden hierüber umgehend informieren.

§ 18 Widerrufsrecht

Mit der Angebotsabgabe durch den Spielteilnehmer erteilt dieser dem Vermittler gleichzeitig eine Vollmacht zum Abschluss eines Spielvertrages mit einer Landeslottogesellschaft. Für diesen Spielvertrag mit der Landeslottogesellschaft ist das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 12 BGB gesetzlich ausgeschlossen, so dass der Spielteilnehmer nicht berechtigt ist, die Einsätze und Gebühren der Landeslottogesellschaft zurückzufordern.

Der Spielteilnehmer gibt bei Abgabe eines Spielscheins ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Spielvermittlungsvertrages gegenüber dem Vermittler ab. Dem Spielteilnehmer steht in Bezug auf diesen Spielvermittlungsvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dr. Leise GmbH & Co. KG, Westring 26, 48329 Havixbeck, Tel.: 02507 - 986 642 0, E-Mail: info@lotto-online.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vermittlungsvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir dafür von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§ 19 Haftung


(1) In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die Dr. Leise GmbH & Co. KG Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:
a) bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Vermittler eine Garantie übernommen hat;
b) bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
c) in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auf 250.000,00 EUR– pro Schadensfall begrenzt, insgesamt auf höchstens 1.000.000,00 EUR– aus diesem Vertrag;
d) darüber hinaus, soweit die Dr. Leise GmbH & Co. KG gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

(2) Die Haftungsbegrenzungen gem. Ziff. 1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Dem Vermittler bleibt der Einwand des Mitverschuldens (z.B. aus § 13) unbenommen.

(4) Die Vorschriften § 19 Absätze 1 – 3 gelten für den Treuhänder entsprechend.

§ 20 Spielsucht

(1) Dr. Leise GmbH & Co. KG informiert, dass bei den angebotenen Leistungen die Gefahr der Spielsucht besteht. Alle Informationen hierzu sind unter www.lotto-online.net/spielsucht einseh- und ausdruckbar sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter
www.bzga.de.

 

(2) Die Dr. Leise GmbH & Co. KG ist an das bundesweite Sperrsystem angeschlossen. Hierdurch kann der Spielteilnehmer gegen die Sperrdatei OASIS geprüft werden. Vom Spielteilnehmer eingereichte Anträge auf Selbstsperren werden unverzüglich an die Lotteriegesellschaft, in dessen Geltungsbereich der Spieler seinen Wohnsitz hat, übermittelt.


§ 21 Geheimhaltung und Datenschutz

Der Vermittler erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Spielteilnehmer im Rahmen der Registrierung und den einzelnen Aufträgen zur Vermittlung von Spielaufträgen angegebenen Daten ausschließlich unter strenger Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Ausführliche Informationen können in der Datenschutzerklärung unter www.lotto-online.net eingesehen werden. Die Dr. Leise GmbH & Co. KG wahrt das Spielgeheimnis.

§ 22 Änderung der Teilnahmebedingungen

Der Vermittler ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ergänzen oder zu ersetzen, insbesondere wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen erforderlich wird. Die Änderung der Teilnahmebedingungen wird gegenüber dem Spielteilnehmer wirksam, sofern dieser nicht innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Änderung gegenüber dem Vermittler Widerspruch erhebt. Auf das Widerspruchsrecht des Spielteilnehmers sowie dessen Folgen im Falle eines unterlassenen Widerspruchs wird bei Änderung der Teilnahmebedingungen hingewiesen.

§ 23 Schlussvorschriften

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke.

Stand: Februar 2021 - Dr. Leise GmbH & Co.
KG/lotto-online.net